Mitglied werden
Dein Weg in den VereinMitglieder des Vereins können alle Personen ab 7 Jahren und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins aktiv unterstützen. Mitglieder unter 16 haben ein eigenes Antrags- und Rederecht, können aber nicht mit abstimmen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Sie kann mit jeweils einmonatiger Frist zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober gekündigt werden. Über den Ausschluss eines Vereinsmitgliedes entscheidet der Vorstand auf Antrag nach Anhörung des Betroffenen einstimmig.
Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Verein tritt allen extremistischen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen die Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. Mitglieder von extremistischen Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiöser Gruppierungen können nicht Mitglied des Vereins werden.
Alle ordentlichen Mitglieder haben das Recht, der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Anträge zu unterbreiten und an der Mitgliederversammlung aktiv teilzunehmen.
Alle Vereinsmitglieder haben zur Verfolgung der Vereinsziele Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliedsversammlung in einfacher Mehrheit.
Mitgliedsantrag (digital ausfüllbar)
Mitgliedsantrag (zum ausdrucken)